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LG Hamburg, 26.10.2017 - 307 O 360/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 632 BGB, § 33 StBerG, § 4 StBGebV
Vergütungsansprüche im Zusammenhang mit der Erstellung eines Gutachtens zur Unternehmensbewertung - RA Kotz
Gutachten zur Unternehmensbewertung - Vergütungsansprüche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.04.1992 - X ZR 27/91
Schlüssige Abnahme eines bestellten Gutachtens
Auszug aus LG Hamburg, 26.10.2017 - 307 O 360/14
Ob in einem Verhalten eine (schlüssige) Abnahmeerklärung liegt, beurteilt sich nach dem Rechtsgedanken der §§ 133, 157 BGB danach, ob der Unternehmer hieraus nach Treu und Glauben und mit Rücksicht auf die Verkehrssitte schließen konnte und durfte, der Besteller billige seine Leistung als vollen Umfangs oder doch im wesentlichen vertragsgerecht (BGH, Urteil vom 28.04.1992 - X ZR 27/91, Rdnr. 14). - BGH, 01.02.2000 - X ZR 198/97
Einwendungen gegen Abrechnung auf Stundenbasis
Auszug aus LG Hamburg, 26.10.2017 - 307 O 360/14
Einer unangemessenen Aufblähung der Arbeitszeit zu Lasten eines Bestellers kann dadurch entgegen gewirkt werden, dass geprüft wird, ob die - nachgewiesenen - Stunden in einem angemessenen Verhältnis zu Umfang und Schwierigkeit der Sache stehen (vgl. BGH, Urteile vom 21.10.2010 - IX ZR 37/10, Rdnr. 22 und 01.02.2000 - X ZR 198/97, Rdnr. 9 ff.). - OLG Hamburg, 19.12.2013 - 6 U 34/11
Vergütungsanspruch des Architekten: Spielraum des Architekten bei der …
Auszug aus LG Hamburg, 26.10.2017 - 307 O 360/14
Dass der Stundenaufwand nicht minutengetreu festgehalten und berechnet wird, ist bei Werkverträgen üblich (vgl. HansOLG, Urteil vom 19.12.2013 - 6 U 34/11, Rdnr. 45). - OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 2 U 2/14
Vergütung des Rechtsanwalts: Textformerfordernis für eine Honorarvereinbarung; …
Auszug aus LG Hamburg, 26.10.2017 - 307 O 360/14
Anders als in dem Sachverhalt, der jener Entscheidung des OLG Karlsruhe (OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.08.2014 - 2 U 2/14, Rdnr. 60) zugrunde lag, auf die die Beklagtenseite ihre Argumentation maßgeblich stützt, hat die Beweisaufnahme ergeben, dass vorliegend gerade nicht stets zu Lasten des Beklagten aufgerundet, sondern je nachdem mal auf- aber auch mal abgerundet worden ist, was zulässig ist (…vgl. HansOLG aaO). - BGH, 21.10.2010 - IX ZR 37/10
Vergütung des Rechtsanwalts: Herabsetzung des Zeithonorars für einen …
Auszug aus LG Hamburg, 26.10.2017 - 307 O 360/14
Einer unangemessenen Aufblähung der Arbeitszeit zu Lasten eines Bestellers kann dadurch entgegen gewirkt werden, dass geprüft wird, ob die - nachgewiesenen - Stunden in einem angemessenen Verhältnis zu Umfang und Schwierigkeit der Sache stehen (vgl. BGH, Urteile vom 21.10.2010 - IX ZR 37/10, Rdnr. 22 und 01.02.2000 - X ZR 198/97, Rdnr. 9 ff.).